Pflege im Alter sichern
Das Durchschnittsalter der sächsischen Bevölkerung liegt drei Jahre über dem Bundesdurchschnitt. Die Zahl der Pflegebedürftigen nimmt zu, während die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter abnimmt. Eine höhere Lebenserwartung ist erfreulich, geht aber häufig mit Mehrfacherkrankungen einher. Alle Menschen, die pflegebedürftig werden, haben ein Recht auf eine menschenwürdige Pflege nach dem Stand der Wissenschaft, ohne sich Sorgen machen zu müssen, ob man es sich finanziell leisten kann oder nicht. Die generalisierte Ausbildung wird voraussichtlich zur Verschärfung der personellen Situation in der Altenpflege beitragen. Auch der Anteil älterer Menschen mit Migrationshintergrund wächst. Darauf müssen sich Pflegekräfte und ‑einrichtungen einstellen, indem sie sich mit kultursensibler Pflege und Mehrsprachigkeit auseinandersetzen und dies in ihre Konzepte aufnehmen. Weiterhin soll jedem Menschen ein würdiger Abschied von dieser Welt und ein würdiges Gedenken an ihn ermöglicht werden. Auf dem Weg des Sterbens sollte er auch nicht alleine sein. Die ehrenamtliche sowie professionelle Sterbebegleitung hat dabei unsere volle Unterstützung. Wenn die eigenen Vermögensverhältnisse für die Bestattung nicht ausreichen, darf das nicht gezwungenermaßen zu anonymer Bestattung oder persönlich nicht gewünschten Arten der eigenen Bestattung führen. Zu Recht erhoffen sich zahlreiche Menschen in dieser schwierigen Zeit der Abschiednahme finanzielle Hilfe durch eine Sozialbehörde. Hierbei stoßen sie auf vielfältige Schwierigkeiten. Wir werden uns daher für weniger Bürokratie und mehr Hilfestellung einsetzen.
In Deutschland lag das Medianeinkommen im Bereich der Pflege bei 2.621 Euro brutto im Monat. Obwohl dieses Einkommen angesichts der psychischen und physischen Belastung und der verantwortungsvollen Arbeit zu niedrig ist, können sächsische Pflegekräfte selbst davon nur träumen. Hier beträgt das Medianentgelt 2.050 Euro und somit über 20 Prozent weniger. Ein Mediangehalt in Höhe von 2.050 Euro bedeutet, dass rund die Hälfte der Pflegekräfte nicht einmal 2.000 Euro brutto im Monat verdient. Wir wollen daher die Einkommen von Pflegekräften auf mindestens 3.000 Euro anheben und die Tarife entsprechend anpassen sowie die Löhne zwischen West und Ost angleichen. Wir unterstützen Bestrebungen der Gewerkschaft ver.di, einen flächendeckenden und allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für alle Pflegekräfte abzuschließen. Durch eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen in der Pflege könnten Tarifverträge auch auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgedehnt werden. Dadurch käme man zu einer fairen Bezahlung für alle Pflegekräfte.
In Sachsen sollen durch unabhängige Pflegeexpert*innen Personaluntergrenzen für Pflegefachpersonal festgelegt werden. Diese sind dann verbindlich durch die Pflegeheime einzuhalten.
Die Digitalisierung soll im Bereich der Pflege, bspw. durch Einsatz von vernetzten Tablets, unterstützen, um den bürokratischen Aufwand für die Pflegekräfte auf ein notwendiges Maß zu minimieren. Die Pflegekräfte sollen über mehr Zeit für die zu Pflegenden verfügen, anstatt für die Dokumentation und Organisierung der ärztlichen Betreuung.
Die Pflegebedürftigen sollen in allen Heimen und in Wohnortnähe persönliche Ansprechpartner*innen und Alltagsbetreuer*innen vorfinden. Durch sie soll die gesellschaftliche und soziale Teilhabe erleichtert werden. Pflegebedürftigkeit führt nicht dazu, dass man von Besuchen von Kultureinrichtungen, Sportveranstaltungen oder anderen Freizeitaktivitäten ausgeschlossen wird. Wir wollen, dass in den Pflegeheimen die Lebensqualität jeder zu pflegender Person erhalten, gefördert und somit individuell zum Wohlbefinden beigetragen wird. Dies wollen wir durch vielfältig angebotene Aktivitäten sowie durch ausreichend vorhandenes und gut bezahltes Fachpersonal wie Ergotherapeut*innen und zusätzliche Betreuungskräfte umsetzen. Selbstbestimmt und in Würde altern muss die soziale Betreuung berücksichtigen.
Die Mitwirkung der Bewohner*innenvertretungen in Pflegeheimen in Heimbeiräten bzw. durch Heimfürsprecher*innen wollen wir ausbauen. Diese sind grundsätzlich vor Beginn von die Bewohner*innen betreffenden Maßnahmen und nicht nur vor Pflegesatzvereinbarungen als Partner*innen mit Vorschlagsrecht verbindlich einzubeziehen. In jedem Heim soll ein Angehörigen- und Betreuerbeirat die Mitwirkung der Bewohner*innen und Pflegekräfte sicherstellen.
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