Ärzte- und Pflegeberuf stärken
Ausländischen Ärzt*innen muss der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden. Bürokratische Hürden müssen abgebaut und die Anerkennungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden, ohne dabei die Sicherheit einer medizinischen Versorgung zu gefährden. Im Vordergrund der medizinischen Tätigkeit liegt die fachliche und soziale Eignung. Um den Spracherwerb zu erleichtern, muss es den Betroffenen ermöglicht werden, bezahlte Praktika in kommunalen Krankenhäusern zu absolvieren und spezielle Deutschkurse zu besuchen.
Um junge Ärzt*innen zur Niederlassung im ländlichen Raum zu gewinnen, müssen Förderinstrumente für Ärzt*innen unbürokratisch bereitgestellt werden. Da immer weniger Menschen und somit Patient*innen im ländlichen Raum leben, müssen Fallpauschalen erhöht werden, damit sich die Niederlassung lohnt. Fahrtstrecken müssen bei den Fallpauschalen entsprechend berücksichtigt werden. Um medizinisches, auch nichtärztliches, Fachpersonal nach Sachsen zurückholen zu können, sind die sächsischen Kommunen bei all ihren Aktivitäten diesbezüglich finanziell und bei Bedarf auch personell vom Freistaat zu unterstützen.
Fallpauschalen für Krankenhäuser dürfen nicht wie bisher dazu führen, dass Krankenhäuser mit niedrigeren Fallzahlen oder niedrigen Fallwerten Abteilungen schließen und Versorgungsangebote streichen müssen. Unser Ziel ist die Sicherung umfassender wohnortnaher medizinischer Versorgung. Daher muss das bestehende System überarbeitet werden, um zu einer gerechteren und vor allem auskömmlicheren Pauschalfinanzierung zu kommen und gewinnorientierte Auslegungen wie bewusste sequentielle Behandlungen als jeweiligen Einzelfall aufzudecken und zu verhindern.
Für Patient*innen in den Krankenhäusern werden wir bessere Möglichkeiten für ihre Interessenvertretung schaffen. Die Patientenfürsprecher*innen in den Krankenhäusern sollen nicht weiter nur als Streitschlichtende angesehen, sondern bei allen organisatorischen, baulichen und strukturellen Maßnahmen von Anfang an einbezogen werden, um die Sicht der Patienten*innen und ihre Erfahrungen einzubringen.
Die Qualität der Pflege in den Krankenhäusern ist anspruchsvoll und erfordert ausreichendes sowie gut ausgebildetes Personal. Wir unterstützen die Forderung nach einer wissenschaftlich begründeten und den Pflegebedarf berücksichtigenden Personalbemessung, welche verbindlich gesetzlich festgelegt wird. Die seit dem 1. Januar 2019 bundesweit geltenden Untergrenzen sind ein Anfang, müssen aber durch Expertise und Evaluation auf den Prüfstand gestellt werden.
Unser ganzes Wahlprogramm finden Sie hier.